Romberg - 23. Okt, 16:05

tip top...

Ein wirklich gelungener Beitrag. Genau dass hatten wir uns gewünscht, dass der Leser während der Lektüre sofort ins Netz stürzt und all die vielen Links, die wir behandelt haben, ausprobiert und so seine eigene Entdeckungsreise startet. Uns lag darüber hinaus besonders am Herzen, die Vielfalt von E-Learning und vor allem den kreativen Nutzen und Einsatz des Webs in Lehr- und Lernprozesse aufzuzeigen. E-Learning ist halt nicht nur Blackboard Vista (ehemals WebCT Vista).

Hervorragend auch, dass Sie das Verlinkungspotential Ihres Weblogs sofort gesehen und genutzt haben. Ich sag nur "weiter so"!

P.S.: Was ist das denn für eine Bild oben im Banner Ihres Weblogs?

ug - 23. Okt, 17:29

Albrecht Dürer

Ich freue mich über Ihre positive Kritik. Das Bild ist ein (unglücklich gewählter) Ausschnitt aus: Albrecht Dürer: Der Trockensteg am Hallentor in Nürnberg, um 1500, Feder koloriert auf Papier, 160x323 mm, Wien, Graphische Sammlung Albertina. Hier können Sie das vollständige Bild bewundern.
Romberg - 24. Okt, 17:23

Ja, ja...

Ich bin aus Nürnberg. Irgendwie kam es mir schon bekannt vor. Aber ich war mir nicht sicher. Sie müssen aber vorsichtig sein hinsichtlich den Rechten zu diesen Bild. Denn Museen sind da eher schwierig, wenn es um die Verwendung Ihrer Bilder in der Öffentlichkeit geht. Das Web ist, sofern es nicht in irgendeiner Weise geschützt ist, für jedermann frei zugänglich. Des Weiteren stellen die Bildrechte für die Museen eine nicht unbedeutende Einnahmequelle dar. Um auf der sicheren Seite zu sein, müssten Sie eigentlich bei der Albertina anfragen.
ug - 24. Okt, 22:43

Bildrechte?

Meines Wissens sind originalgetreue Wiedergaben von zweidimensionalen Kunstwerken, deren Urheber länger als 70 Jahre tot sind, gemeinfrei.

Unklar scheint (nicht nur mir), ob die kommerzielle Nutzung von Reproduktionen von bereits gemeinfreien Bildern zulässig ist. Die von Museen reklamierten „Bildrechte“ sind offenbar fadenscheinig, besonders bei staatlichen Einrichtungen. Es gibt (ausländische) Urteile, wonach gemeinfreie Bilder und deren Reproduktionen nicht copyrightfähig wären und somit uneingeschränkt verwendet werden dürfen.

Falls es zu den aufgeworfenen Fragen eine eindeutige Rechtssprechung gibt, lasse ich mich gerne belehren!

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